Kardiologische
Gemeinschaftspraxis
Dr. Tobias Weis | Dr. Daniel Bulut
Neben den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist es häufig sinnvoll, ergänzende Untersuchungen durchzuführen.
Wir haben uns aber bewusst entschieden, nur einzelne IGeL-Leistungen anzubieten. Hier geben wir auch nur die für uns anfallenden Kosten der Telemedizin (Datenübertragung etc.) an Sie weiter.
Leider treten bestimmte Herzrhythmusstörungen nur sehr selten auf, erfahrungsgemäß noch seltener bei EKG-Untersuchungen in der Arztpraxis. Da Herzrhythmusstörungen aber sehr vielfältig sein können, ist eine Dokumentation zwingend erforderlich.
Mit einem einzelnen Langzeit-EKG über 24 Stunden findet man die Störungen leider nur selten. Oft gibt es den sogenannten „Vorführeffekt“, bei dem gerade dann keine Herzrhythmusstörungen auftreten. Mit einem 7-Tage- Langzeit-EKG oder Ereignis-Recorder hingegen wird die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, diese zu erfassen.
Da dies keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, bieten wir Ihnen diese zusätzliche Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Wir geben allerdings nur die für uns anfallenden Kosten an Sie weiter.
Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Sofern Sie zusätzliche Bescheinigungen wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben seit Anfang 2018 Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.
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